Für ein Bauvorhaben sollte der Bauvertrag eine sichere Basis sein. Denn nur wasserfeste Verträge bewahren Bauherren vor teuren und sogar existenzbedrohenden Überraschungen. Das neue Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schützt Bauherren seit 2018 zwar wesentlich besser. Die Gesetzesregelungen gelten auch für Abrissarbeiten, Renovierung und Teilsanierung. Bei der Formulierung bietet ein Bauvertrag allerdings noch immer sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer sehr viel Spielraum. Deshalb gilt es nach wie vor, vor Vertragsschluss wichtige Prinzipien zu beachten.
Der Bauvertrag soll Bauherren die beste Sicherheit vor finanziellen Verlusten verschaffen. Deshalb regelt er unter anderem, wie viel Geld zu welchem Zeitpunkt fließen muss. Diese Zahlungen schützen den Bauherrn vor einer überhöhten Vorleistung geschützt. Ein Bauvertrag muss außerdem das Recht einräumen, Zahlungen bei Baumängeln anteilig zurückhalten zu dürfen. Und zwar so lange, bis sämtliche Mängel behoben sind.
Meist bieten Generalunternehmer, Bauträger oder Handwerksunternehmen Bauherren vorgefertigte Bauverträge an. Doch gerade hier müssen die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe genommen werden. Sie könnten so manche Fallstricke zu umgehen. Wer sich dennoch unsicher ist, sollte hier Bauverträge prüfen lassen.
Auch im Internet gibt es keine vorformulierten Bauverträge. Ein “Bauvertrag” ist hier nur ein Dokument, mit dem ein Bauvorhaben definiert wird.
So sichern die Änderungen von 2018 im Werk- und Bauvertragsrecht Bauherren ab:
Viele Bauunternehmen bauen Schlupflöcher in ihre Bauverträge, um sich abzusichern. Sie ermöglichen sich zum Beispiel die Überschreitung von Fristen, Regulierung von Ansprüchen bei der Gewährleistung oder sogar die Option, Baustoffe von einer minderen Qualität einzusetzen.
Um Ärger zu vermeiden, hilft es, bestimmte Formulierungen und Klauseln zu kennen.
Die wichtigsten Formulierungen und ihre tatsächliche Bedeutung:
Das neue Bauvertragsrecht erlaubt es Bauherren, noch 14 Tage nach ihrer Unterschrift unter einen Bauvertrag aus diesem wieder auszusteigen. Dafür müssen auch keine Gründe genannt werden. Eine Kündigung ist aber nur gültig, wenn sie schriftlich innerhalb dieser Frist erfolgt.
Schwerwiegende Verletzungen machen es nach Ablauf der 14-Tage-Frist möglich, Bauverträge zu kündigen. Welche Gründe ein außerordentliches Kündigungsrecht möglich machen, sollten ebenfalls im Bauvertrag stehen.
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