Newsletter- und generell E-Mail-Marketing erfreut sich großer Beliebtheit. Und das zurecht: Bei Kunden kommt es gut an, der Versand ist kostenlos und es bietet die Möglichkeit, Kunden jederzeit wieder anzusprechen. Eine neuere Form der Kundenansprache ist das Messenger Marketing, das ebenfalls viele Optionen für den Kundenkontakt bereithält.
Von der Datenschutz-Grundverordnung, die bis zum 25. Mai von Unternehmen umgesetzt werden muss, lassen sich Marketing-Verantwortliche laut einer Mitteilung von Springer Professional nicht verunsichern. Um die Empfängerliste zu erweitern, lassen sich Unternehmen einiges einfallen. So locken erfolgreiche Onlineshops wie LaShoe zum Beispiel unten auf ihrer Startseite mit einem Rabattgutschein, der direkt nach der Anmeldung zum Newsletter aktiviert wird.
Laut dem Technologieanbieter Clever Reach wollen dieses Jahr 40 Prozent aller befragten Unternehmen ihr Budget für E-Mail-Marketing erhöhen. Über die Hälfte möchte sich dabei der ansprechenden Gestaltung ihrer E-Mails widmen. 43 Prozent setzen auf die Automatisierung der Abläufe beim Erstellen und Versenden ihrer E-Mails. Für ein Drittel steht ein häufigerer Versand von elektronischer Korrespondenz an ihre Kunden im Vordergrund. Ein weiteres Drittel plant, in diesem Jahr neue Formate für ihren Content auszuprobieren.
Für Unternehmer ist die genaue Beachtung von Datenschutzvorgaben im E-Mail-Marketing wichtiger denn je. Denn bei Verstößen gegen die EU-weite Grundverordnung zu personenbezogenen Daten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro. Dazu kommt die E-Privacy-Verordnung, die ebenfalls Versender von E-Mails zu Marketingzwecken betrifft. Besonders relevant ist die ordnungsgemäß durchgeführte Einwilligung der Kunden in die Verwendung ihrer Daten für Newsletter und andere Werbezwecke.
Um zu überprüfen, ob sie alle Aspekte beachtet haben, können Unternehmer dieses PDF zur Hand nehmen, das von der Certified Senders Alliance (CSA) zusammengestellt wurde. Zusammengefasst lauten die Kriterien für eine wirksame Einwilligung in den Erhalt von Newslettern und anderen Mailings wie folgt:
Neben dem populären E-Mail-Marketing entdecken viele Unternehmen auch das Messenger Marketing für sich. Dabei nutzen sie die mobilen Messenger von Facebook und WhatsApp, um mit ihren Kunden im Kontakt zu bleiben und sie mit interessanten Kurznachrichten über Neuigkeiten und Aktionen zu informieren. Für die Einwilligung benötigen sie eine Verifizierung der Telefonnummer ihrer neuen Kontakte, die automatisiert abgefragt werden kann. “Als Marketingkanal weist Messenger Marketing viel höhere Interaktionsraten auf als vergleichbare Kanäle wie E-Mail Marketing, Social Media oder sonstige Push Benachrichtigungen”, erklärt Marketing-Experte Björn Tantau im Magazin OnlineMarketing.de.
Auf dem CSA Summit 2018 am 19. und 20. April in Frankfurt am Main werden sich Expertinnen und Experten zum Thema “E-Mails & More” im Kontext von Datenschutz-Grundverordnung und neuer Technologie austauschen.
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