Wer ein Unternehmen führt, muss entsprechend Steuern entrichten – das ist so gut wie allen klar. Ebenso sind sich die meisten Gründer/innen bewusst, dass sie durch fundiertes Wissen in Steuersachen – entweder eigenes Know-How oder das Wissen einer qualifizierten Steuerberatung – Jahr für Jahr viel Geld einsparen können, und zwar ganz legal und vom Gesetzgeber gewollt. Generell gilt in Steuerdingen: Wissen ist Macht.
Leider agiert auch das Finanzamt nach diesem Motto und unterzieht Unternehmen darum mitunter einer Prüfung, der sogenannten Betriebs- oder auch Steuerprüfung. Eine solche Prüfung kann auch Ihnen bevorstehen, deswegen sollten Sie sich mit der Möglichkeit von Anfang an auseinandersetzen. Es gibt jedoch ein paar einfache Hinweise, mit deren Hilfe Sie gelassen bleiben können, wenn der Steuerprüfer vor der Tür steht …
Kann eine Steuerprüfung eigentlich immer und jeden treffen? Theoretisch ja. Zumindest, was das “jeden” anbelangt – zeitlich sind der Institution Steuerprüfung gewisse Grenzen gesetzt. So wird immer bezüglich eines Jahres geprüft, und zwar, nachdem Sie bezüglich dieses Jahres Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht haben (also nach Einreichen Ihrer Steuererklärung). Nach vier Jahren (gezählt nach Ablauf des betreffenden Prüfjahres) ist eine Steuerprüfung nicht mehr zu befürchten, da die Steueransprüche nach dieser Zeit verfallen sind. In anderen Worten: Ja, die Steuerprüfung kann jeden treffen – und zwar vom Zeitpunkt der Steuererklärung an bis vier Jahre nach dem Ende des Jahres, für das Sie die Steuererklärung eingereicht haben.
Auch jede Art von Steuer, die Sie als Unternehmer/in abführen, kann geprüft werden. (Meistens überprüft das Finanzamt jedoch Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer). Je größer Ihr Unternehmen ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie überprüft werden. (Während nur rund ein Prozent der Kleinstbetriebe geprüft werden, trifft es rund ein Fünftel aller Großbetriebe).
Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung steigt weiter an, wenn es in Ihren Angaben zu den abgeführten Steuern Ungereimtheiten oder Auffälligkeiten gibt. Dazu gehören hohe Nachzahlungen, die Sie in der Vergangenheit nach einer Prüfung leisten mussten, ein unerklärlicher Vermögenszuwachs, oder auch Gewinn- und Umsatzzahlen, die eigentlich keine Lebenshaltungskosten decken können bzw. stark schwanken.
Wenn Sie vermeiden möchten, durch eine Steuerprüfung Ärger zu bekommen, sollten Sie vor allem eine Regel befolgen: Hinterziehen Sie keine Steuern! Die besten Chancen, eine Steuerprüfung unbehelligt zu überstehen, haben Sie selbstverständlich, wenn Sie nichts zu verbergen haben. Auch in Ihrem Auftreten dürfte sich Ihr reines Gewissen spiegeln. Werden Sie dem Steuerprüfer gegenüber jedoch nervös oder wirken Sie unkooperativ, könnte er versuchen, den vermuteten Grund dafür aufzudecken.
Die zweite Versicherung für Sie ist eine tadellose Buchhaltung, die keine Fragen des Steuerprüfers offen lässt. Es kann sich lohnen, in entsprechende Weiterbildungen zu investieren, um keine Fehler zu machen. Alle Ihre Unterlagen sollten Sie sicher aufbewahren – und zwar mindestens, bis die Ansprüche des Finanzamtes verjährt sind. Wenn Daten fehlen, wird die Steuerlast vom Finanzamt geschätzt, und zwar möglicherweise zu Ihren Ungunsten.
Ihre dritte Versicherung im Fall einer Steuerprüfung sind Know-How und Gewissenhaftigkeit beim Abführen Ihrer Steuern. Wenn Sie das entsprechende Wissen nicht selbst besitzen, können Sie eine Steuerberatung beauftragen und so auf Nummer Sicher gehen. Das hat noch einen weiteren Vorteil, nämlich, das etwaige Steuerprüfungen nicht bei Ihnen im Haus, sondern bei der Steuerberatung stattfinden und Ihr Betriebsablauf dadurch nicht gestört wird.
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