Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den zwei wichtigsten Versicherungen für Existenzgründer. Die wichtigste Versicherung für Ihre Existenzgründung vielleicht …
Die Stiftung Warentest stuft die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Haftpflichtversicherung als die wichtigste freiwillige private Versicherung ein. Immerhin 25 Prozent der Berufstätigen scheiden krankheitsbedingt vor dem Erreichen der Altersrente aus dem Erwerbsleben aus, eine erschreckende Zahl.
Als Hauptgründe werden zunehmend psychische Erkrankungen und Defizite im Bewegungsapparat diagnostiziert. Gerade junge Menschen sehen vor diesem Hintergrund keinen Anlass, sich mit dem Thema zu beschäftigen – sie sind ja „fit“. Berufsunfähigkeit kann aber auch andere Ursachen haben, es müssen nicht immer organische Leiden sein. Ein Unfall kann einen Berufstätigen ebenso abrupt aus dem Erwerbsleben reißen.
Waren Sie bis zum Start ihrer Existenzgründung Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, besteht für die Erwerbsminderung eine Absicherung, sofern zum Zeitpunkt des Schadenseintritts in den letzten 60 Monaten mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Sollten Sie sich mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, sind Sie, sofern Sie regelmäßig Beiträge entrichtet haben, noch weitere zwei Jahre versichert – die Frage bleibt nur, zu welchen Bedingungen.
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt die Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr, sondern deckt nur noch die Erwerbsminderung ab. Diese sieht vor, dass ein Versicherter grundsätzlich keinen Rentenanspruch hat, wenn er noch irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Das klassische Beispiel ist der Chirurg, der nicht mehr operieren kann. Der Staat sieht vor, dass kein Rentenanspruch besteht, sofern er noch als Nachtwächter in einem Hotel arbeitet. Benötigt der Arbeitsmarkt aber gerade keine Nachtwächter, hat der Chirurg Pech gehabt – er muss früher oder später Grundsicherung beantragen. Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat auch nur, wer nicht mehr als drei Stunden am Tag welche Tätigkeit auch immer ausüben kann. Beträgt die Arbeitsfähigkeit mehr als drei, aber maximal sechs Stunden am Tag, besteht nur noch Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente.
Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung ist deutlich geworden? Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf oder einen andersartigen, der eine gleichwertige Ausbildung voraussetzt und das gleiche soziale Ansehen genießt, nicht mehr ausüben kann.
Erwerbsgemindert ist, wer beispielsweise als Universitätsdozent auch keinen Parkplatz mehr beaufsichtigen kann.
Fassen wir noch einmal kurz zusammen:
Die Erfahrung und die Vergangenheit haben es oft genug bestätigt, ein fehlender Versicherungsschutz führt sehr schnell in die wirtschaftliche und damit soziale Abwärtsspirale und endet in den meisten Fällen mit dem Bezug von Hartz IV. Als Existenzgründer oder Existenzgründerin und später als gestandener Geschäftsmann oder gestandene Geschäftsfrau sind Sie nicht davor gefeit, durch welche Umstände auch immer, ihren Beruf, ihre selbst gegründete Existenz, nicht mehr ausüben zu können. Zeichnen wir einmal ein worsed case Szenario: Sie sind 30 Jahre alt, haben vor sechs Monaten ihr eigenes Unternehmen eröffnet und eine Unaufmerksamkeit führt ohne fremde Einwirkung zu einer Verletzung, die Sie aus dem Erwerbsleben zieht. Sofern Sie nicht von Haus aus über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, haben Sie ein Problem. Gerade Existenzgründer ohne finanzielles Polster müssen diesem Risiko gegensteuern.
Berufsunfähigkeitsversicherungen können als eigene Verträge oder als Zusatzversicherungen zu Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen werden. Die Prämie richtet sich nach mehreren Faktoren. Am größten wirken das Eintrittsalter und die Versicherungsdauer darauf ein. Nächster Punkt ist die Leistungsdauer. Diese muss nicht unbedingt mit dem Erreichen des Eintritts zur Altersrente identisch sein. Bei der Rentenhöhe haben Sie zwei Auswahlmöglichkeiten. Entweder entscheiden Sie sich für eine statische Rentenzahlung oder eine jährlich ansteigende Leistung. Bedenken Sie, dass der Kaufkraftverlust dazu führt, dass eine anfänglich ausreichende Berufsunfähigkeitsrente in 20 Jahren nur noch die Hälfte an Kaufkraft besitzt. Die Versicherer zieren sich im Fall von Vorerkrankungen durchaus schon einmal mit der Policierung. In diesem Fall haben Sie als Versicherungsnehmer die Wahl zwischen Leistungsausschlüssen, die im Zusammenhang mit einer Vorerkrankung stehen oder einem Risikozuschlag auf die Prämie. Da nur schwer nachweisbar sein wird, ob der Eintritt der Berufsunfähigkeit mit der Vorerkrankung in Zusammenhang steht oder nicht, entscheiden Sie sich im Zweifelsfall für den Risikozuschlag. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Kaum eine Versicherung ist so komplex, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Begriff der abstrakten Verweisung zählt noch zu den einfacheren Termini. Der Paragraf 34 Versicherungsvertragsgesetz hat seine Tücken, ob der Paragraf 173 wirklich so sinnvoll ist, wie er auf den ersten Blick verbraucherfreundlich scheint, ist fraglich. Der Sinn dieser Aufzählung soll nicht darin liegen, Sie zu verwirren. Hintergrund ist ein anderer. Versicherungsvergleiche im Internet ermöglichen nicht nur den raschen Vergleich einer Privathaftpflicht oder KFZ-Versicherung, sondern auch den einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Während die beiden erst genannten Verträge, wie alle Sachversicherungen mit einjähriger Laufzeit bei „Nicht-Gefallen“ zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden können, handelt es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung um eine langjährige Vertragsbindung. Die Auswahl des passenden Vertrages setzt profunde Marktkenntnis voraus, die auch das Kleinstgedruckte einschätzen kann. Zwei ähnlich lautende Formulierungen zweier Anbieter können am Ende darüber entscheiden, ob im speziellen Leistungsfall auch tatsächlich ein Rentenanspruch besteht. Ein Vergleich gibt eine erste Übersicht. Wir können jedoch nur empfehlen, den fachkundigen Rat eines unabhängigen Versicherungsmaklers hinzuzuziehen.
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