Risikolebensversicherungen genießen beim Ausschließlichkeitsvertrieb kein allzu hohes Ansehen. Der Grund liegt in der zu einer Kapitallebensversicherung deutlich niedrigeren Provision. Seriöse Versicherungsmakler sind von dieser Betrachtung einmal ausgenommen, da sie nach dem Prinzip des besten Ratschlages arbeiten müssen. Wäre ihnen dieses Prinzip ungelegen, wären sie in der Ausschließlichkeit tätig.
Gerade Existenzgründer müssen aber in der Regel auf jeden Cent achten und sind daher gezwungen, nach den kostengünstigsten Lösungen Ausschau zu halten. Weshalb benötigen Existenzgründer aber in den meisten Fällen eine Risikolebensversicherung? Dafür gibt es verschiedene Szenarien.
Wenn Sie mit einem Partner oder einer Partnerin ein Unternehmen gründen, sind Ihr persönlicher Einsatz und das Know-how das wichtigste Kapital der neu gegründeten Firma. Bei Partnerschaften teilen sich die Gründer normalerweise die Aufgaben im Unternehmen entsprechend der persönlichen Kernkompetenzen. Der buchhalterisch aufgestellte Partner wird sich um den inneren Betriebsablauf kümmern, der eher extrovertierte Partner wird sich den Vertriebsaufgaben und dem Marketing widmen. Partnerschaften werden eingegangen, um die jeweiligen Aufgaben optimal wahrzunehmen. Ein Gründer kann den Geschäftsablauf vor diesem Hintergrund selten alleine stemmen. Dazu kommt die finanzielle Seite. Eine Existenzgründung durch zwei Unternehmer verfügt in der Regel über ein größeres finanzielles Engagement als eine Existenzgründung, die parallel zur Festanstellung von zu Hause am Schreibtisch gestartet wird.
Kritisch wird es für das neu gegründete Unternehmen, wenn einer der beiden Partner unvorhergesehen verstirbt. Der hinterbliebene Partner hat zum einen die finanzielle Last alleine zu bewältigen, zum anderen fehlt das Know-how des Verstorbenen. Die Alternative zur Schließung der gerade erst eröffneten Firma ist der Einkauf des Know-hows. Aus der Partnerschaft wird durch die Einstellung eines Mitarbeiters eine Arbeitgebereigenschaft. Da es eine Weile dauern wird, bis der neue Mitarbeiter einen Mehrwert erwirtschaftet, der sein Gehalt übersteigt, muss sozusagen „vorfinanziert“ werden. Die Kosten dafür lassen sich aus einer Risikolebensversicherung bestreiten.
Ging die Existenzgründung mit einer Finanzierung einher, war die Kalkulation die, dass die Finanzierungskosten von beiden Gründern getragen werden. Mit dem Tod eines Partners und der Einstellung eines Mitarbeiters reduziert sich der finanzielle Rahmen von einem Moment auf den anderen. Die Höhe der Versicherungssumme sollte auch berücksichtigen, dass ein Teil der Finanzierung zur Minderung der laufenden Kosten vorzeitig getilgt werden kann. Durch eine an die Tilgung gekoppelte fallende Versicherungssumme lassen sich hohe Beitragseinsparungen erzielen.
Sofern es sich nicht um eine GmbH handelt, die Versicherungsverträge auf ihre Gesellschafter-Geschäftsführer abschließt, sondern um eine Personengesellschaft, gilt es einen Sachverhalt zu berücksichtigen: Die Erbschaftssteuer muss vermieden werden. Der Versicherungsnehmer muss auch Beitragszahler sein und Begünstigter im Todesfall, der Partner ist nur die versicherte Person. Diese Überkreuzgestaltung verhindert die Erbschaftssteuer, da der Begünstigte die Versicherungssumme mit seinen eigenen Beiträgen finanziert hat. Bestehen zwischen den Partnern keine verwandtschaftlichen Verhältnisse, beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro. Darüber hinausgehende Beträge müssen bis zu einer Höhe von 6 Millionen Euro mit 30 Prozent besteuert werden, Beträge über 6 Millionen Euro mit 50 Prozent.
Eine Existenzgründung geht in aller Regel mit finanziellen Belastungen auch für die Familie einher. Besonders Engagement und Rückendeckung durch die Familie bedarf es, wenn Sie als Existenzgründer auch Haupternährer der Familie sind, gleich ob verheiratet oder in Partnerschaft. Unstrittig ist, dass jeder von uns jeden Tag in eine Situation kommen kann, die zum Ableben führt. Die Familie steht in diesem Moment unter einem besonderen Druck. Neben dem Verlust des Partners droht auch ein finanzielles Debakel, wenn beispielsweise Unternehmensgegenstände finanziert wurden. Ein Verkauf wird kaum ausreichenden Erlös bringen, um das Darlehen in voller Höhe abzulösen. Darüber hinaus entfällt die finanzielle Grundlage, das Einkommen aus dem Unternehmen. Als Existenzgründer sind Sie gefordert, diese Aspekte zu berücksichtigen und für ihre Hinterbliebenen eine Absicherung zu schaffen, welche die finanziellen Sorgen erst einmal außen vor lässt.
Sollten Sie als Existenzgründer nicht verheiratet sein, aber in einer Partnerschaft leben, gelten die gleichen Voraussetzungen, wie im oberen Abschnitt „Vertragsgestaltung“ beschrieben. Soll neben der wirtschaftlichen Absicherung der Hinterbliebenen auch ein mögliches Darlehen mit besichert werden, sind zwei getrennte Verträge sinnvoll. Risikolebensversicherungen können zum einen mit Laufzeiten ab drei Jahren geschlossen werden. Zum anderen bieten sie den Vorteil, dass die Assekuranzen Tarife mit fallender Versicherungssumme anbieten. Diese Variante ist natürlich erheblich kostengünstiger als ein Vertrag mit gleichbleibender Versicherungssumme und eignet sich hervorragend für die Rückdeckung der Verbindlichkeiten. Trotz gleichbleibender monatlicher Rate sinkt die Restschuld kontinuierlich. Ein Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren benötigt für die Absicherung der Restschuld im fünften Jahr nur noch eine deutlich geringere Absicherung als noch im zweiten Jahr.
Risikolebensversicherungen bieten sich im Übrigen auch an, um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einzuschließen. Ob es Sinn macht oder ob eigenständige Verträge die bessere Lösung sind, muss allerdings durchgerechnet werden. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Der Einschluss, dass bei Unfalltod die doppelte Versicherungssumme zur Auszahlung kommt, ist fragwürdig und kostet nur unnötig mehr Prämie. Der Beitrag für die Risikolebensversicherung ermittelt sich nach dem Alter der versicherten Person, nach der Beitragszahlungsdauer und Vertragslaufzeit, die nicht identisch sein müssen, natürlich nach der Höhe der Versicherungssumme und ob der oder die Versicherte raucht.
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